Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Definitionen
1.1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen und die Nutzung der Plattform der Dering Consulting GmbH (nachfolgend „Dering Consulting“ oder „Anbieter“) durch Kunden und Experten. Sie gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte, die zwischen Dering Consulting und den Nutzern im Zusammenhang mit der Vermittlung freiberuflicher Experten zustande kommen.
1.2 Definitionen:
– Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmen, Kaufleute oder sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, die über die Plattform Projektanfragen stellen, um passende freiberufliche Experten zu finden.
– Experten im Sinne dieser AGB sind selbstständige Fachkräfte, die sich auf der Plattform registrieren und ihre Dienstleistungen anbieten, um Projektaufträge von Kunden zu übernehmen.
(Kunden und Experten werden nachfolgend gemeinsam auch als Nutzer bezeichnet.)
1.3 Keine Verbraucher: Das Angebot von Dering Consulting richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an Freiberufler. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der Plattform und der Inanspruchnahme der Vermittlungsdienstleistungen ausgeschlossen.
1.4 Vertragsschluss und AGB-Geltung: Mit der Nutzung der Plattform – spätestens jedoch mit der Registrierung als Experte oder der Abgabe einer Projektanfrage als Kunde – akzeptiert der Nutzer diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, es sei denn, Dering Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Gegenstand der Dienstleistung und Vermittlungsprozess
2.1 Leistungsbeschreibung:
Dering Consulting bietet einen Vermittlungsservice, der Kunden und Experten für Projektaufträge zusammenführt. Über die Website www.dering-consulting.de können Kunden Projektanfragen für freiberufliche Experten stellen. Dering Consulting sucht anhand der Kundenanforderungen in seiner Expertendatenbank nach geeigneten Experten und stellt bei passender Eignung den Kontakt zwischen Kunde und Experte her. Dering Consulting schuldet dabei ausschließlich die Erbringung der Vermittlungsleistung, nicht jedoch den Abschluss eines bestimmten Vertrages zwischen Kunde und Experte.
2.2 Ablauf der Vermittlung:
Der Kunde übermittelt Dering Consulting eine Projektanfrage mit den relevanten Eckdaten (Projektbeschreibung, benötigte Qualifikationen, geplanter Einsatzzeitraum, Einsatzort, Vergütungsvorstellungen usw.).
Dering Consulting prüft die Anfrage und kontaktiert geeignete Experten aus der Datenbank.
Geeignete Experten erhalten Informationen zum Projekt (ohne vollständige Kundendetails) und können ihr Interesse sowie ihre Verfügbarkeit gegenüber Dering Consulting mitteilen.
Dering Consulting stellt dem Kunden daraufhin ein oder mehrere Profile passender Experten vor. Dies kann zunächst anonymisiert oder mit eingeschränkten Informationen erfolgen.
Hat der Kunde Interesse an einem vorgeschlagenen Experten, organisiert Dering Consulting auf Wunsch einen direkten Kontakt (z.B. Telefonat oder Meeting) zwischen Kunde und Experte, damit diese die Details der Zusammenarbeit besprechen können.
Einigen sich Kunde und Experte auf eine Zusammenarbeit, schließen sie einen direkten Vertrag über das Projekt (siehe Ziffer 3).
2.3 Rolle von Dering Consulting:
Dering Consulting tritt ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartner des zwischen Kunde und Experte zustande kommenden Vertrages. Dering Consulting ist weder als Arbeitgeber des Experten noch als Auftragnehmer gegenüber dem Kunden tätig. Die Verantwortung für die Durchführung des Projekts liegt allein bei Kunde und Experte.
2.4 Keine Gewähr für Vermittlungserfolg:
Es besteht kein Anspruch der Nutzer auf Vermittlung eines bestimmten Vertragsabschlusses. Dering Consultingübernimmt keine Gewähr dafür, dass für jede Kundenanfrage ein geeigneter Experte gefunden wird oder dass jedem registrierten Experten ein Projekt vermittelt wird. Ebenso wenig garantiert Dering Consulting das Zustandekommen eines Vertrags zwischen Kunde und Experte nach einer Kontaktanbahnung.
3. Vertragsschluss zwischen Kunde und Experte
3.1 Anbahnung des Vertrags:
Entscheiden sich Kunde und Experte für eine Zusammenarbeit, liegt die Ausgestaltung des zwischen ihnen abzuschließenden Vertrags (Art des Vertrags – z.B. Dienst- oder Werkvertrag, konkreter Leistungsumfang, Vergütung, Projektlaufzeit usw.) in ihrer eigenen Verantwortung. Dering Consulting kann den Parteien auf Wunsch Mustervertragsvorlagen bereitstellen oder bei der Vertragsgestaltung moderieren, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
3.2 Zustandekommen des Vertrags:
Der Vertrag zwischen Kunde und Experte kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der beiden zustande (z.B. durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail). Dering Consultingist an diesem Vertrag inhaltlich nicht beteiligt und wird nicht dessen Partei. Rechte und Pflichten aus dem Projektvertrag bestehen ausschließlich zwischen Kunde und Experte.
3.3 Informationspflicht gegenüber Dering Consulting:
Kunden und Experten verpflichten sich, Dering Consulting unverzüglich zu benachrichtigen, sobald sie sich auf einen Vertrag geeinigt haben oder ein Projekt gemeinsam starten. Diese Mitteilung dient der korrekten Abrechnung der Vermittlungsgebühr gemäß Ziffer 6.
4. Registrierung und Pflichten der Experten
4.1 Registrierung:
Die Nutzung der Vermittlungsplattform als Experte setzt eine vorherige Registrierung voraus. Die Registrierung ist kostenlos. Der Experte ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person und seinen Qualifikationen zu machen. Änderungen wesentlicher Angaben (insbesondere Kontaktdaten, Qualifikationen, Verfügbarkeit) sind unverzüglich im Profil zu aktualisieren.
4.2 Profilerstellung:
Der Experte kann ein persönliches Profil auf der Plattform anlegen, in dem er seine beruflichen Fähigkeiten, Qualifikationen, Referenzen und bisherigen Projekterfahrungen darstellt. Dabei dürfen keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder irreführenden Inhalte verwendet werden. Der Experte garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Informationen und Dokumente zutreffend sind und dass er die erforderlichen Rechte an eingestellten Inhalten (z.B. Fotos, Zertifikate) besitzt.
4.3 Vertraulichkeit von Kundendaten:
Informationen über Kunden oder Projektangebote, die ein Experte im Rahmen der Vermittlung erhält, sind vertraulich zu behandeln. Der Experte darf solche Informationen nur zum Zweck der Prüfung und Durchführung der angebotenen Projektmöglichkeit nutzen und nicht an Dritte weitergeben.
4.4 Kommunikation und Verfügbarkeit:
Der Experte bemüht sich, auf Vermittlungsvorschläge von Dering Consulting zeitnah zu reagieren. Wenn ein Experte für eine Anfrage grundsätzlich zur Verfügung steht, sollte er dies Dering Consulting baldmöglichst mitteilen. Sagt der Experte zunächst zu, stellt später aber fest, dass er doch nicht am Projekt teilnehmen kann oder will, so hat er dies ebenso umgehend gegenüber Dering Consulting anzuzeigen, damit der Kunde informiert werden kann.
4.5 Keine Umgehung der Vermittlung:
Der Experte verpflichtet sich, keine Umgehungsgeschäfte vorzunehmen. Insbesondere wird der Experte einen ihm durch Dering Consulting präsentierten Kunden nicht ohne Einschaltung von Dering Consulting direkt für ein Projekt engagieren oder dem Kunden eigene Leistungen anbieten, um die Vermittlungsprovision zu umgehen. Sollte der Kunde den Experten dennoch direkt ansprechen oder eine Zusammenarbeit vorschlagen, wird der Experte Dering Consultinghierüber unverzüglich informieren.
4.6 Beendigung der Registrierung:
Der Experte kann seine Registrierung auf der Plattform jederzeit in Textform (z.B. per E-Mail) kündigen oder – falls technisch vorgesehen – sein Profil eigenständig löschen. Dering Consulting kann die Registrierung eines Experten ebenfalls mit einer Frist von 2 Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Profil des Experten deaktiviert und gemäß den Vorgaben der Datenschutzerklärung gelöscht oder gesperrt. Bereits entstandene Ansprüche von Dering Consulting (insbesondere auf Vermittlungsprovision) bleiben auch nach der Beendigung bestehen.
5. Pflichten der Kunden
5.1 Angaben im Projektauftrag:
Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Projektanfrage vollständige und richtige Angaben zu machen. Dazu zählen insbesondere die Beschreibung des Projekts, die geforderten Qualifikationen des Experten, der geplante Einsatzzeitraum, der Einsatzort sowie die Vorstellungen zur Vergütung. Ändern sich nachträglich wesentliche Anforderungen oder Rahmenbedingungen des Projekts, wird der Kunde Dering Consulting hierüber unverzüglich informieren.
5.2 Vertrauliche Behandlung von Expertenprofilen:
Die von Dering Consulting übermittelten Profile und Informationen zu vorgeschlagenen Experten sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf diese Informationen nur intern für die Besetzung der eigenen Projektanfrage verwenden. Eine Weitergabe an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) oder eine Nutzung für andere Projekte ist ohne Zustimmung von Dering Consulting und des betreffenden Experten untersagt.
5.3 Keine Umgehung der Vermittlung:
Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, Dering Consulting bei einer erfolgreichen Vermittlung zu umgehen. Insbesondere wird der Kunde keinen von Dering Consulting vorgeschlagenen Experten außerhalb dieser Vermittlungsabwicklung beauftragen, ohne die vereinbarte Provision zu entrichten. Sollte ein von Dering Consulting vorgestellter Experte dem Kunden innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung – sei es direkt oder über Dritte – erneut Dienstleistungen anbieten, und kommt es zu einer Beauftragung, verpflichtet sich der Kunde, Dering Consulting hiervon in Kenntnis zu setzen und die Vermittlungsgebühr gemäß Ziffer 6 zu zahlen.
5.4 Mitwirkungspflichten:
Der Kunde wird im Vermittlungsprozess in zumutbarer Weise mitwirken. Dazu gehört insbesondere, Rückfragen von Dering Consulting zeitnah zu beantworten, gegebenenfalls Gesprächstermine mit
ausgewählten Experten zu ermöglichen und nach Vorstellung der Experten innerhalb angemessener Zeit eine Entscheidung (Zu- oder Absage) mitzuteilen.
5.5 Vertragsschluss mit dem Experten:
Kommt es zum Vertragsschluss mit einem Experten, obliegt es dem Kunden, die vereinbarten Konditionen (insbesondere die Vergütung des Experten) vertragsgemäß an den Experten zu bezahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Kunde informiert Dering Consulting über den erfolgreichen Abschluss eines Vertrags (vgl. Ziffer 3.3) und stellt Dering Consulting auf Anforderung Nachweise zum Vertragsschluss bzw. -inhalt zur Verfügung, soweit dies zur Berechnung der Provision erforderlich ist.
Vergütung und Vermittlungsgebühr
6.1 Kostenfreie Nutzung bis Vermittlung: Die Registrierung auf der Plattform sowie die Einstellung von Projektanfragen sind sowohl für Kunden als auch für Experten kostenfrei. Kosten (in Form einer Provision) fallen erst dann an, wenn ein Vertrag zwischen Kunde und Experte durch die Vermittlung von Dering Consulting zustande kommt (Erfolgsprinzip).
6.2 Höhe der Vermittlungsprovision: Kommt durch die Tätigkeit von Dering Consulting ein Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Experte zustande, erhebt Dering Consulting eine Vermittlungsgebühr (Provision) in Höhe von 20 % des vom Kunden mit dem Experten vereinbarten Honorarsatzes (Stunden- oder Tagessatz). Rechenbeispiel: Vereinbaren Kunde und Experte einen Stundensatz von 100 €, beträgt die Provision 20 € pro Stunde (zuzüglich Umsatzsteuer, soweit anwendbar). Sofern im Honorar Nebenleistungen wie Reisekosten oder Spesen enthalten sind, werden diese bei der Provisionsberechnung nicht berücksichtigt.
6.3 Fälligkeit der Provision: Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des Vertrags zwischen Kunde und Experte. Dering Consulting wird dem Kunden die fällige Provision in Rechnung stellen, sobald der Vertrag geschlossen wurde oder feststeht, dass eine Zusammenarbeit begonnen hat. Die Zahlung der Provision ist – sofern auf der Rechnung nicht anders vermerkt – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.4 Abrechnung und Zahlungsabwicklung: Die Zahlungsabwicklung der Expertenvergütung und der Vermittlungsprovision kann nach Absprache mit den Vertragsparteien unterschiedlich erfolgen:
Direkte Abrechnung über Dering Consulting: In der Regel erfolgt die Abrechnung so, dass der Kunde das gesamte vereinbarte Honorar (Expertenvergütung plus 20 % Vermittlungsprovision) an Dering Consulting zahlt. Dering Consulting leitet die Netto-Vergütung an den Experten weiter und behält die Provision ein. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Rechnung von Dering Consulting, welche sowohl die Expertenleistung als auch die Provision ausweist.
Alternative Abrechnung: Alternativ kann vereinbart werden, dass der Kunde die Vergütung direkt an den Experten zahlt und Dering Consulting dem Kunden oder dem Experten die Provision separat in Rechnung stellt. In diesem Fall verpflichtet sich der Experte, den Zahlungseingang vom Kunden gegenüber Dering Consulting zu bestätigen und die Provision nach Rechnungsstellung unverzüglich an Dering Consulting abzuführen. Ungeachtet der gewählten Abwicklungsform bleibt Dering Consulting Anspruchsinhaber der vereinbarten Provision.
6.5 Folgeprojekte: Beauftragt der Kunde den vermittelten Experten innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des initialen Projekts erneut für ein weiteres Projekt oder verlängert sich das ursprünglich vermittelte Projekt (z.B. durch Verlängerung des Vertrags oder Abschluss eines Folgeauftrags), so fällt für diese weiteren Leistungen ebenfalls eine Provision in Höhe von 20 % an. Diese Regelung gilt, soweit die erneute Beauftragung auf die ursprüngliche Vermittlung durch Dering Consulting zurückzuführen ist und keine anderweitige Vereinbarung zwischen Dering Consulting und dem Kunden getroffen wurde.
6.6 Kein Vertragsschluss: Kommt im Einzelfall trotz Vermittlungsbemühungen kein Vertrag zwischen Kunde und Experte zustande, schuldet der Kunde keine Vergütung. Etwaig bereits ausgetauschte vertrauliche Informationen sind in diesem Fall von beiden Seiten zu vernichten bzw. zu löschen und dürfen nicht weiter genutzt werden.
Haftung
7.1 Haftung von Dering Consulting: Dering Consulting haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Dering Consulting oder seine gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet Dering Consulting unbegrenzt.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet Dering Consulting beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht, soweit Dering Consulting eine Garantie übernommen hat oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
7.2 Haftung für Vertragsdurchführung: Dering Consulting übernimmt keine Haftung für die Inhalte, Durchführung und Ergebnisse des zwischen dem Kunden und dem Experten geschlossenen Vertrages. Insbesondere haftet Dering Consulting nicht für die vom Experten erbrachten Leistungen, deren Qualität oder etwaige Mängel sowie nicht für Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber dem Experten. Etwaige Streitigkeiten oder Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Experte sind von diesen untereinander zu klären.
7.3 Haftung der Nutzer und Freistellung: Kunde und Experte haften dafür, dass sie ihre Pflichten aus diesen AGB und dem vermittelten Vertrag ordnungsgemäß erfüllen. Verletzen sie schuldhaft ihre Pflichten und entsteht Dering Consulting hierdurch ein Schaden, so sind sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Nutzer stellen Dering Consulting in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund ihres pflichtwidrigen Verhaltens gegen Dering Consulting geltend gemacht werden.
7.4 Freistellung bei Rechtsverletzungen: Jeder Nutzer (Kunde wie Experte) stellt Dering Consulting von etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Dering Consulting wegen einer Rechtsverletzung geltend machen, die aus dem Verhalten des Nutzers resultiert. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten oder Datenschutzverstößen durch vom Nutzer übermittelte Inhalte oder dessen Verhalten. Der Nutzer übernimmt in diesem Fall auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung von Dering Consulting. Weitergehende Ansprüche von Dering Consulting bleiben unberührt.
Laufzeit und Kündigung des Nutzungsverhältnisses
8.1 Laufzeit: Der Nutzungsvertrag eines registrierten Experten sowie der (durch diese AGB geregelte) Rahmen der Zusammenarbeit mit Kunden gelten jeweils auf unbestimmte Zeit.
8.2 Ordentliche Kündigung: Beide Seiten können den jeweiligen Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen in Textform (z.B. per E-Mail) kündigen. Für Experten genügt alternativ die eigenständige Löschung des Profils (sofern über die Plattform möglich), welche als Kündigungserklärung gilt.
8.3 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Für Dering Consulting liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere vor, wenn der Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen diese AGB verstößt (z.B. gegen die Pflichten zur Vertraulichkeit oder das Umgehungsverbot) und eine Abmahnung oder Fristsetzung erfolglos bleibt.
8.4 Wirkungen der Kündigung: Im Falle einer Kündigung wird Dering Consulting betroffene Nutzerkonten (Expertenprofile) deaktivieren und – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – löschen. Bereits angebahnte Vermittlungen zum Zeitpunkt der Kündigung können nach Ermessen von Dering Consulting noch abgeschlossen werden. Vermittlungsprovisionen, die bis zur Beendigung bereits entstanden sind oder aufgrund eines bis dahin vermittelten Vertrages künftig noch fällig werden, bleiben auch nach Kündigung des Nutzungsverhältnisses geschuldet.
Schlussbestimmungen
9.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
9.2 Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB der Sitz der Dering Consulting GmbH, Düsseldorf (Deutschland).
9.3 Vertragssprache: Die Vertragssprache und Kommunikationssprache ist Deutsch.
9.4 Änderungen und Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Individuelle Vereinbarungen mit Vorrang vor diesen AGB sind schriftlich zu dokumentieren.
9.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.